Mitgliedschaft und Spenden

Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar

Die Bürgerinitiative Berliner Schnauzen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer VR 35242 B eingetragen.

Berlin war einmal die hundefreundlichste Stadt und bekam dafür 2012 den „Dog Award“. Das es wieder so wird, dafür setzen wir uns ein. In Berlin muss ein friedliches Zusammenleben von Mensch mit und ohne Hund wieder möglich sein.
Als Sozialpartner des Menschen erfüllen Hunde wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft. Es gibt Assistenzhunde, Rettungshunde, Therapiehunde, Warnhunde (z.B. Diabetikerwarnhunde), etc.. Hunde können vor Vereinsamung schützen. Sie gehören zu uns Menschen, wo sie geliebt und geachtet werden und damit auch ganz klar in eine Großstadt wie Berlin.

Mitglied werden

Mitgliedschaft, Fördermitgliedschaft und Spenden unterstützen unsere ehrenamtliche Arbeit, die in unserer Satzung §2 festgeschrieben ist.
Sie können den Mitgliedsantrag (PDF) herunterladen. Bitte am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Berliner Schnauzen schicken:

  • per Fax an 030/ 70 17 82 18
  • per E-Mail an den Vorstand
  • per Post an:
    Bürgerinitiative Berliner Schnauzen e.V.,
    Berliner Straße 25, 13127 Berlin

Unsere Arbeit mit Spenden unterstützen

Spendenkonto:

Bürgerinitiative Berliner Schnauzen
IBAN: DE76 1005 0000 0190 4554 70
BIC: BELADEBEXXX

Vereinfachte Zuwendungsbestätigung für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 € (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV) an die Bürgerinitiative Berliner Schnauzen e.V

Für Spendenbeträge bis 300 Euro benötigen Sie für das Finanzamt keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszugs, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Vereinfachte Zuwendungsbestätigung herunterladen (PDF)

Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.
Damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können, geben Sie bitte auf der Überweisung Ihre Anschrift an. Im ersten Quartal des folgenden Jahres schicken wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu, die sie Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen können.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.