Positionspapier

Die Bürgerinitiative Berliner Schnauzen e.V. setzt sich für ein friedliches Miteinander von Menschen und Hunden, sowie von Menschen mit und Menschen ohne Hund ein. Wir haben den Entwurf des „Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“ kritisch geprüft und stellen fest, dass der Entwurf erhebliche fachliche Mängel aufweist.

Unser Positionspapier wird weiter präzisiert. Schauen Sie immer mal wieder auch auf diese Seite.

Einleitung
Bereits vor vielen tausend Jahren begann die Domestizierung des Wolfes. Seit dieser Zeit besteht eine ganz besondere Freundschaft und enge Verbindung zwischen Menschen und Hunden.
Im Laufe Ihres langen Zusammenlebens haben sich unseren heutigen Haushunde an das facettenreiche Zusammenleben mit dem Menschen gewöhnt und sich diesem angepasst. Als Sozialpartner des Menschen erfüllen Hunde wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft (Assistenzhunde, Rettungshunde, Therapiehunde, Warnhunde, etc.). Hunde können vor Vereinsamung schützen. Sie gehören zu uns Menschen, wo sie geliebt und geachtet werden und damit auch ganz klar in eine Großstadt wie Berlin. Der Trend zeigt, dass die Anzahl der in Berlin lebenden Hunde steigt. Umso wichtiger ist es, das Zusammenleben von Menschen mit und Menschen ohne Hund konfliktfrei zu meistern. Hierfür ist von beiden Seiten Respekt, Rücksichtnahme und Verständnis notwendig.
Die Bürgerinitiative Berliner Schnauzen setzt sich für ein friedliches Miteinander von Menschen und Hunden, sowie von Menschen mit und Menschen ohne Hund ein.
Direktlink
1. Das geplante Berliner Hundegesetz
1a. Leinenzwang
Nach §28 wird es einen generellen Leinenzwang geben, unter dem verstanden wird, dass Hunde außerhalb des eingefriedeten Grundstücks und außerhalb der Wohnung an der Leine zu führen sind. Dieser umfassende Leinenzwang stellt einen Verstoß gegen §2 der Tierschutz-Hundeverordnung dar, der für Hunde „ausreichend Freilauf im Freien“ vorschreibt. Für Hunde ist es elementar wichtig, sich frei bewegen und Kontakte knüpfen zu können.
Ein Gutachten von Frau Dr. Dorothea Döring kommt zu folgenden Empfehlungen:

[yellow_box] „[…] Ein genereller Leinenzwang für Hunde ist aus ethologischer Sicht abzulehnen und somit tierschutzrelevant. Zu einer tiergerechten Haltung von Hunden gehört die Möglichkeit zu einem freien Auslauf ohne Leine und zu freiem Kontakt mit Artgenossen. Leinenzwang und Maulkorb behindern den artgemäßen Sozialkontakt, die olfaktorische Kommunikation und das Erkundungsverhalten. Insbesondere bei Welpen sind die Möglichkeiten zu freiem Kontakt ohne Maulkorb und Leine mit Artgenossen für eine gesunde Verhaltensentwicklung essentiell. Wenn in Stadtgebieten ein „genereller“ Leinenzwang vorgeschrieben sein sollte, müssen aus Tierschutzgründen ausreichend viele, große und für alle Hundehalter gut erreichbare, strukturierte Freilaufareale für Hunde zur Verfügung gestellt werden […]“ [/yellow_box]

Ein Hund, der generell an der Leine ausgeführt wird, kann weder seine Laufgeschwindigkeit bestimmen, noch den für ihn relevanten Reizen folgen und wird somit in seinem Bewegungs- und Erkundungsverhalten stark eingeschränkt. Die Qualität der Auslastung und Reizaufnahme ist daher bei einem Freilauf als deutlich höher zu bewerten als bei einem Ausführen an der Leine.
Der Leinenzwang birgt die Gefahr, dass Hunde aufgrund von unzureichender Auslastung und Unterbeschäftigung Verhaltensprobleme entwickeln. Doch genau diese Fehlentwicklungen möchte Berlin mit diesem Gesetz verhindern.
Die österreichische Populationsgenetikerin und Expertin auf dem Gebiet der Hundezucht, Frau Prof. Dr. Irene Sommerfeld-Stur, kommt zu folgender Aussage:

[yellow_box]„[ … ] Durch die fehlende Befriedigung des Bewegungsbedürfnisses kommt es zu einem Sinken der Reizschwelle. Hunde, die sich ausschließlich an der Leine bewegen dürfen, werden somit in jedem Fall gefährlicher als Hunde, die sich ausreichend bewegen können. Es ist daher damit zu rechnen, dass der Anteil von Bissvorfällen mit Hunden durch generellen Leinenzwang eher steigt als sinkt,… [ … ]“[/yellow_box] [_/su_spoiler]
1b. Rasseliste
Ein weiterer grundlegender Kritikpunkt am zurzeit vorliegenden Gesetzesentwurf ist die Aufführung angeblich gefährlicher Hunde nach Rassen in §5. Demnach werden die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Tosa Inu sowie Kreuzungen mit einer der genannten Rassen als gefährlich eingestuft.
Viele Studien belegen, dass sogenannte Kampfhunde genauso wenig auffällig werden wie Hunde anderer Rassen. So kommt auch eine aktuelle Studie aus Großbritannien zu dem Ergebnis, dass die Häufigkeit gefahrdrohender oder gefährlicher Verhaltensweisen, wozu auch das Anspringen von Menschen gehört, nichts mit der Rasse des Hundes zu tun haben.
So reagieren Hunde, die mit Sanktionen, also Bestrafungen, erzogen wurden deutlich aggressiver auf Reize als Hunde, die überwiegend oder ausschließlich mit Belohnung erzogen wurden.
Des Weiteren belegt die Studie, dass Hunde von seriösen und verantwortungsbewussten Züchtern deutlich weniger Aggressionspotenzial aufweisen, als Hunde unbekannter Herkunft. Besonders bei Hunden, die aus sogenannten Hinterhofzüchtungen oder von Tiervermehrern stammen, kommt es vermehrt zu Problemen. Nicht selten wachsen diese Tiere in einer reizarmen Umgebung auf, sammeln negative Erfahrungen und werden viel zu früh von der Mutter getrennt.
Die Rasseliste fördert diese Hinterhofzüchtungen, die die illegale Zucht und den Verkauf bestimmter Rassen weiterhin betreiben und wie die Erfahrungen zeigen kaum zu stoppen sind.
Welche potenzielle Gefahr von einem Hund ausgeht ist also nicht von der Rasse abhängig, sondern von vielen anderen Faktoren, wie Sozialisierung, Haltungsbedingungen und Erziehung.
Dies kann nur ein Ergebnis zulassen: Die Rasseliste ist wissenschaftlich widerlegt und gehört abgeschafft!
[_/su_spoiler]
1c. Dogwalker
In §27 wird das gewerbsmäßige Führen von mehr als 4 Hunden genehmigungspflichtig, da das Führen großer Hundegruppen Sachkunde, Zuverlässigkeit und Eignung bedarf.
Grundsätzlich ist eine Sachkunde für alle, die mit Hunden zu tun haben mehr als nur wünschenswert.
Vor Verabschiedung dieser Neureglung ist es jedoch elementar wichtig zu klären, wie diese Sachkunde für Dogwalker auszusehen hat und wie diese nachzuweisen ist. Hier wäre zu klären, ob ein Bestandsschutz geplant ist, ob Prüfungen von Verbänden anerkannt werden und wie die Prüfung auszusehen haben.
Ein Dogwalker, der seiner Tätigkeit hauptberuflich nachgeht, kann von dem Ausführen maximal 4 Hunde wirtschaftlich nicht überleben. Um diesen Menschen nicht die Existenzgrundlage zu nehmen, ist es wichtig ein transparentes Prüfungsbild zu schaffen, dass keine Monopolisierung des Marktes zulässt.

Dogwalker übernehmen in unserer Gesellschaft wichtige Dienste. So werden die Hunde beim Laufen in einer gut zusammengestellten Gruppe nicht nur ausgelastet, sondern gleichzeitig auch sozialisiert. Besonders bei „Problemhunden“ kann das Laufen in der Gruppe die Sozialisierung fördern.
Zusätzlich ermöglichen Dogwalker auch voll berufstätigen Hundehaltern ihre Hunde artgerecht zu halten und können dabei helfen die eventuell auftretende Belästigung von Nachbarn durch heulende und bellende Hunde während der Abwesenheit des Halters zu reduzieren oder auch ganz abzustellen. [_/su_spoiler]

1d. Hundeführerschein
noch in Arbeit [_/su_spoiler]
2. Umgang mit gefährlichen Hunden
Ganz klar ist, dass der Umgang mit gefährlichen Hunden zum Schutz von Mensch und Tier geregelt werden muss.
Hunde, die bereits auffällig geworden sind, sollten also angemessen von den zuständigen Veterinärämtern betreut werden und bei Bedarf auch mit einem temporären Leinenzwang und/oder einer Maulkorbpflicht belegt werden.
In fast allen Fällen von auffällig gewordenen Hunden liegt die Ursache für das Fehlverhalten des Hundes in der generellen Überforderung des Halters und einem daraus resultierendem falschem Umgang mit dem Hund.
Um dieser Ursache und damit auch dem auftretendem Fehlverhalten entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass Haltern von bereits auffällig gewordenen Hunden Hundetrainer an die Seite gestellt werden mit denen zusammen an den Ursachen der Verhaltensauffälligkeit gearbeitet wird.
3. Kotbeutelpflicht
Es ist schon viele Jahre in Berlin Pflicht den Kot seines Hundes aufzusammeln und zu entsorgen. Dass dies nicht von allen Hundehaltern auch so praktiziert wird, bestätigt ein Blick auf Berlins Straßen. Hier kann aber nicht die Lösung sein, eine eh nicht kontrollierbare Kotbeutel-Mitführpflicht einzuführen und damit alle Hundehalter unter den Generalverdacht zu stellen, aufgrund eines fehlenden Equipments den Kot seines Hundes nicht zu entfernen.
Weder muss ein Hundehalter, der keinen wirklichen Kotbeutel bei sich führt derjenige sein, der den Kot seines Hundes liegen lässt, noch muss der Hundehalter, der einen Kotbeutel bei sich führt, auch derjenige sein, der den Kot auch wirklich aufsammelt. Hundehalter lediglich dazu zu verpflichten Beutel bei sich zu tragen, birgt ganz eindeutig die Gefahr, dass Hundehalter, die bisher den Kot Ihres Hundes liegengelassen haben dieses weiterhin tun aber ein / zwei „Dekobeutel“ bei sich tragen.
Interessant wäre auch, ob bestimmte Kotbeutel vorgezeigt werden müssen, wenn es beim Gassi-gehen zu einer Kontrolle kommt, da es durchaus auch Hundehalter gibt, die die Hinterlassenschaften mit Hilfe eines Taschentuchs oder beispielsweise einer alten Bäckertüte aufsammeln.
Wir sprechen uns ganz klar dafür aus, dass JEDER Hundehalter den Kot seines Hundes entfernt. Wir halten dies für eine Selbstverständlichkeit, die für ein friedliches Miteinander, vor allem im urbanen Raum, unerlässlich ist.
Jeder Hundehalter sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein, unabhängig davon, ob er der Meinung ist, dass er dafür Hundesteuer zahlt, unabhängig davon, ob auch andere Menschen Müll in der Umwelt zurücklassen und unabhängig davon, ob die nächste Entsorgungsmöglichkeit für den Kotbeutel schon in Sichtweite ist.
In einer Verpflichtung zum Mitführen von Kotbeuteln sehen wir jedoch leider keine Lösung des Kotproblems.
4. Forderung nach mehr Mülleimern
Um auch Hundehalter, die bisher den Kot Ihres Hundes liegengelassen haben, weiter zu motivieren dieses zu ändern, ist es wichtig für mehr Entsorgungsmöglichkeiten für die Kotbeutel zu sorgen.
Auch wenn dies kein Grund sein kann den Kot seines Hundes liegen zu lassen und jeder für die Entsorgung seines Mülls selbst verantwortlich ist, ist es doch häufig sehr unschön, wenn die nächste Entsorgungsmöglichkeit sehr weit entfernt ist, oder auf der Strecke gar nicht kommt. Auch Hundehalter möchten den Kot Ihrer Hunde nicht in Handtaschen mit herumtragen oder eventuell mit in die Wohnung nehmen müssen.
5. Ausbau und Erhalt der Hundeauslaufgebiete
Die immer weiter verkleinerten und fast ausschließlich am westlichen Rande der Stadt liegenden Auslaufgebiete sind für viele Hundehalter, gerade im Alltag, nicht nutzbar, da sie für sie kaum erreichbar und viel zu weit weg sind.
Für eine artgerechte Haltung von Hunden ist es jedoch elementar wichtig, dass regelmäßiger Auslauf und eine abwechslungsreiche Auslastung stattfindet. Eine Runde an der Leine durch die Häuserblöcke, oder ein viel zu kleiner und unstrukturierter Hundegarten, können kein adäquater Ersatz für einen ausgiebigen Spaziergang in der Natur sein.
Für die artgerechte Auslastung eines Hundes gibt es mehr Faktoren als die reine körperliche Auslastung, die sicherlich auch in der Stadt beispielsweise mit einem Fahrrad befriedigt werden kann. Auch die soziale und die geistiger Auslastung muss Beachtung finden um den Hund in seinen Grundbedürfnissen zu befriedigen und das Hundehirn in all seinen vielschichtigen Bereichen zu fordern und zu fördern.
Um Hundehaltern in ganz Berlin eine artgerechte Hundehaltung zu ermöglichen dürfen die bereits vorhandenen Auslaufgebiete also keinesfalls verkleinert werden, sondern müssen dringend auch in die östlichen Bezirke ausgeweitet werden.
Ein Hund, der grundsätzlich unter Reizarmut leidet, weil er lediglich drei Mal am Tag an der Leine kurz um den Block geführt wird, entwickelt in der Regel ein größeres Aggressionspotenzial, als ein Hund, der gut und in allen Bereichen ausgelastet ist.
Wir sehen in der Ausweitung der Auslaufmöglichkeiten für Hunde in Berlin also nicht nur die Ermöglichung der artgerechten und tierschutzkonformen Haltung von Hunden, sondern auch einen wichtigen Schritt für die Gefahrenabwehr.
6. Prävention durch Aufklärung – schon bei Kindern
Die meisten Zwischenfälle mit Hunden passieren im häuslichen Raum, wobei Kinder doppelt so häufig gebissen werden wie Erwachsene. Dies lässt den Schluss zu, dass Zwischenfälle häufig auf falschem Umgang, meistens sogar mit dem eigenen Hund, basieren.
Hunde sind soziale Rudeltiere mit einer sehr feinen und facettenreicher Kommunikation. Fast immer hat der Hund bereits alle Möglichkeiten seiner Kommunikation ausgeschöpft, bevor es wirklich zu einem Biss kommt.
Diesen Bissen kann man vorbeugen, in dem bereits Kindern der richtige Umgang mit dem Hund in Form von Tierschutzunterricht in Schulen und Kindergärten näher bringt. Hier ist es wichtig die Grundregeln altersgerecht zu vermitteln und am besten mit praktischen Übungen mit ausgebildeten Hunden zu festigen.
Aber nicht nur für den Umgang mit dem eigenem Hund ist es wichtig bestimmte Zeichen zu erkennen und die grundlegende Körpersprache lesen zu können. Auch sollte den Kindern beigebracht werden, wie sie sich bei Kontakt mit fremden Hunden am besten verhalten können und dass man sich fremden Hunden nie ohne vorheriger Absprache mit dem Hundehalter nähern sollte. Da das Wissen des Kindes auch das Verhalten der kompletten Familie Einfluss nehmen kann, haben auch Eltern oder eventuelle Geschwister Vorteile und Wissenszuwachs durch den Tierschutzunterricht.
Neben der Prävention von Beißvorfällen, können bei den Kindern durch den Tierschutzunterricht auch vorhandene Ängste gelöst werden. Nicht jedes Kind hatte schon mal Kontakt zu einem Hund oder hat eventuell sogar die Angst vor Hunden von seinen Eltern übernommen, ohne, dass es jemals zu einem unangenehmen Zwischenfall gekommen ist. Auch diesen Kindern kann in Form des Tierschutzunterrichts geholfen werden Hunde besser zu verstehen und dadurch die Ängste vor dem unbekannten Wesen abzubauen.
Ein weiterer Vorteil des Tierschutzunterrichts ist auch die Präventionsarbeit für den Tierschutz. Nur wer die Bedürfnisse eines Hundes kennt, weiß, was ein Hund an Zeit und Geld kosten kann, wie alt ein Hund wird und wie seine Grundbedürfnisse aussehen, kann verantwortungsbewusst entscheiden, ob er in der Lage sein wird einem Hund sein Leben lang eine artgerechte Haltung zu ermöglichen. Viele unüberlegt angeschaffte Hunde landen nicht selten im Tierheim, wenn der Halter beim Besuch eines Tierarztes an seine finanziellen Grenzen stößt oder erst zu spät merkt, dass er eigentlich gar keine Zeit für das Tier hat.
Wir plädieren also dafür Tierschutzunterricht verpflichtend in dem Lehrplan der Schulen aufzunehmen.
7. Leistungen von Hunden für unsere Gesellschaft
Nur wenige Leistungen, die unsere Hunde in und für unsere Gesellschaft vollbringen, sind der Bevölkerung wirklich bekannt. Als Sozialarbeiter und Therapeuten im Pelzkleid leisten Hunde großartiges für unsere Gesellschaft.
In der Regel können sich die Meisten noch etwas unter einem „Blindenführhund“ vorstellen und sind eventuell auch mal einem begegnet. Dass Hunde aber heutzutage auch eine große Hilfe beispielsweise für Diabetiker, Epileptiker, körperlich beeinträchtigte Personen oder auch depressive Menschen sein können, ist den wenigsten bewusst. Niemand kann sich sicher sein, dass nicht auch sein Leben irgendwann einmal von einem „Personenspürhund“ oder eventuell einem „Lawinensuchhund“ abhängig ist.
8. Hunde als Wirtschaftsfaktor
noch in Arbeit