Kosten für Hundeausführservice steuerlich absetzen

Wer seinen Hund von einem Tierbetreuer zum Gassi gehen ausführen lässt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung absetzen.

Urteil des Finanzgerichts Hessen hervor (Az.: 12 K 902/16).
Die Finanzämter haben bisher lediglich Kosten für die Fütterung, Fellpflege oder Betreuung anerkannt, wenn diese innerhalb der Wohnung oder im Haus des Tierbesitzers erfolgten. „Nach dem Urteil sollten Tierfreunde nun aber auch die Kosten für das Gassi gehen geltend machen,“ rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Gegen die positive Entscheidung des Finanzgerichts Hessen hat das Finanzamt Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt, sodass die Frage jetzt vom obersten deutschen Steuergericht geklärt wird (Az.: VI B 25/17).
Quelle: urban.dog – (abgerufen am 13.09.2017)

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