Gelege eines Bodenbrüters von Kongo Mueller [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons |
Pünktlich
zum Frühlingsbeginn erwacht auch das neue Leben in der Natur. Zu dieser Zeit
sind viele Wildtiere entweder hoch tragend oder haben ihren Nachwuchs bereits zur
Welt gebracht.
In den meisten
Bundesländern geht die Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli. In
wenigen Bundesländern, wie beispielweise Bremen, beginnt die Brut- und Setzzeit
bereits am 15.März.
Um Bodenbrüter und im hohen Gras liegende Jungtiere nicht zu stören, sollten Hundehalter in dieser Zeit ihrer besonderen Aufsichtspflicht nachkommen und den Wildtiernachwuchs vorm Aufstöbern und Aufschrecken durch freilaufende Hunden schützen.
Außer auf ausgewiesenen Freilaufflächen gehört der Hund in dieser Zeit also an die Leine.
Durch das
Aufschrecken von bodenbrütenden Vögeln kann es passieren, dass die Vogeleltern
ihr Nest verlassen und die Eier oder den bereits geschlüpften Nachwuchs schutzlos
zurücklassen.
Auch im Gras
liegende Rehkitze oder junge Feldhasen können von ihren Eltern verstoßen
werden, wenn sie den Fremdgeruch eines Hundes an sich tragen.
Ebenfalls
tragende Tiere bedürfen einen besonderen Schutz. Häufig sind sie, vor allem zum
Ende ihrer Tragzeit, nicht mehr schnell genug um vor einem jagenden Hund
erfolgreich zu flüchten.
Aber auch
Spaziergänger ohne Hunde sollten besonders in dieser Zeit darauf achten die
Wildtiere nicht unnötig zu stören und wie wir Hundehalter die befestigten oder
als Wanderweg gezeichneten Wege nicht verlassen.
Gelege eines Bodenbrüters von Kongo Mueller [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons |
Pünktlich zum Frühlingsbeginn erwacht auch das neue Leben in der Natur. Zu dieser Zeit sind viele Wildtiere entweder hoch tragend oder haben ihren Nachwuchs bereits zur Welt gebracht.
In den meisten Bundesländern geht die Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli. In wenigen Bundesländern, wie beispielweise Bremen, beginnt die Brut- und Setzzeit bereits am 15.März.
Um Bodenbrüter und im hohen Gras liegende Jungtiere nicht zu stören, sollten Hundehalter in dieser Zeit ihrer besonderen Aufsichtspflicht nachkommen und den Wildtiernachwuchs vorm Aufstöbern und Aufschrecken durch freilaufende Hunden schützen.
Außer auf ausgewiesenen Freilaufflächen gehört der Hund in dieser Zeit also an die Leine.
Durch das Aufschrecken von bodenbrütenden Vögeln kann es passieren, dass die Vogeleltern ihr Nest verlassen und die Eier oder den bereits geschlüpften Nachwuchs schutzlos zurücklassen.
Auch im Gras liegende Rehkitze oder junge Feldhasen können von ihren Eltern verstoßen werden, wenn sie den Fremdgeruch eines Hundes an sich tragen.
Ebenfalls tragende Tiere bedürfen einen besonderen Schutz. Häufig sind sie, vor allem zum Ende ihrer Tragzeit, nicht mehr schnell genug um vor einem jagenden Hund erfolgreich zu flüchten.
Aber auch Spaziergänger ohne Hunde sollten besonders in dieser Zeit darauf achten die Wildtiere nicht unnötig zu stören und wie wir Hundehalter die befestigten oder als Wanderweg gezeichneten Wege nicht verlassen.