Beate Fischer mit ihren Hündinnen Stina und Zsa Zsa am See / Foto: Annette Wittmann
Zum Thema Berliner Hundegesetz ein Gastbeitrag von Beate Fischer, Pressesprecherin der Erna-Graff-Stiftung und Mitglied der BI Berliner Schnauzen e.V., basierend auf einem Interview für die TAZ am 04.01.2019
Das neue Hundegesetz wurde bereits in der letzten Legislaturperiode, also unter Justizsenator Heilmann / CDU, verabschiedet. Vorher hatte Heilmann den sogenannten Bello-Dialog inszeniert, um dem Ruf nach Einbeziehung von Experten und betroffenen Bürgern zumindest formal nachzukommen – damit hat das letztendlich verabschiedete Gesetz nun wirklich nichts mehr zu tun. Es war zu vernehmen, dass bei der Gesetzesverabschiedung kurz vor der Sommerpause 2016 noch jede Menge Änderungsanträge diskutiert und eingearbeitet wurden, damit das Gesetz überhaupt vor dem Sommer und vor allem vor den bevorstehenden Senatswahlen 2016 auf den Weg und raus aus dem Wahlkampf gebracht werden konnte. Die Folge war (und ist) ein undurchdachtes und unausgereiftes Gesetzesmonstrum. Und daraus resultiert auch der Umstand, dass die Umsetzung der wesentlichen Verordnungen dazu nun 2,5 Jahre auf sich warten ließ.
Grundsätzlich ist es gut und sinnvoll, sich dem Thema „Hunde in der Stadt“ anzunehmen und eine gesunde und tragfähige Grundlage für ein harmonisches Zusammenleben von Menschen mit Hund und Menschen ohne Hund zu ermöglichen. Leider ist das hier völlig misslungen. Einen Sachkundenachweis oder „Hundeführerschein“ halte ich z.B. grundsätzlich für sinnvoll. Wenn man ihn aber mit Ausnahmen spickt und damit überbürokratisiert, wird er schwerlich in der Bevölkerung angenommen werden und greift nicht an den richtigen Stellen.
Bereits bestehende Ausführungsverordnungen wie die umstrittene Rasseliste oder die Kotbeutel-Mitführpflicht, die ja großes Comedy-Potential hat, aber wenig praxisnah oder überhaupt umsetzbar ist, sind ebenfalls nicht dazu geeignet, das erklärte Ziel nach mehr Harmonie, besserer Transparenz und besserem Verständnis zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehalten zu erreichen. Genau das lässt sich auch über die neueste Verordnung zur Leinenpflicht sagen: Ab jetzt muss ich meinen Hundesteuerbescheid mitführen und mein Hund trägt zukünftig 3 Plaketten am Halsband, wenn ich alles richtig machen will? Nicht nur Hundehalter sind derzeit verwirrt und verunsichert – auch die Mitarbeiter der entsprechenden Behörden leben noch im Land der Ahnungslosen. Das Gesetz ist umfangreich aber unklar, die dazugehörigen Verordnungen dementsprechend halbherzig und auch nach 2,5 Jahren noch nicht zu Ende gedacht.
Weiterführende Links:
- Leinenpflicht für alle Hunde, wau! Ein Fall für Herrn Mux – Interview TAZ am 04.01.2019
- Alles zum Thema Berliner Hundegesetz auf den Seiten von berlin.de
- Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
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