Foto: B. Lambrecht |
Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und die Bürgerinitiative „Berliner Schnauzen e.V.“, hatten im November 2015 gemeinsam eine „Klage gegen das Hundeverbot rund um den Schlachtensee und die Krumme Lanke“ beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
2017 wurde ein Teilsieg erreicht: Hundebesitzer dürfen in der Zeit vom 16. September bis zum 14. Mai neben den Uferwegen auch die Buchten mit ihren angeleinten Hunden betreten.
Der nötige Freilauf ist trotzdem nicht möglich und auch bezüglich des Schwimmens ist keine Regelung getroffen
Aktuell steht die Berufungsverhandlung vor dem OVG Berlin-Brandenburg an, welche im April 2020 stattfinden sollte. Aufgrund der derzeitigen „Corona – Lage“ ist der Termin auf ungewisse Zeit verschoben worden.
Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz finanziert das Verfahren vor den Berliner Verwaltungsgerichten gegen die Verbotsregelungen an den Zehlendorfer Seen. Bitte unterstützen Sie mit Spenden diesen Prozess.
Mehr Infos dazu: Klage gegen Leinenzwang/ Hundeverbot Schlachtensee & Krumme Lanke
Weiterführende Links:
- Wer hat Angst vorm badenden Hund? (16.05.2018)
- Gemeinsam für ein tolerantes Miteinander am Schlachtensee – Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz setzt sich gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Berliner Schnauzen“ für ein tolerantes Zusammenleben am Schlachtensee ein.
- Demonstration für die Zusammengehörigkeit mit Hunden – Klage gegen das Hundeverbot rund um den Schlachtensee und die Krumme Lanke eingereicht (15.11.2015)
- Weitreichende Klage gegen Hundeverbot am Schlachtensee (21.10.2015)
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