Nix Gutes! Aber schaut selbst:
Dem Hundehalter:
- genereller Leinenzwang
- Leinenpflichtbefreiung auf Antrag und Kosten
- ungeklärte Sachkundenachweise/Hundeführerschein
- Kosten für Prüfungen der Hundehalter
- eine Beschränkung auf max. 4 Hunde gleichzeitig ausführen zu dürfen
- weiterhin eine nicht haltbare Rasseliste
- eine zentrale Hunde-Datenbank mit einer typischen deutschen Datensammelwut
- Ausnahmegenehmigungen für Jäger, da dürfen Hunde nämlich ungestraft Wild hetzen und waidgerecht töten.
Dem Steuerzahler
- in den ersten beiden Jahren Kosten in Höhe von ca. 1.528.990€
- ab dem dritten Jahr jährlich 630.980€
Selbst der Rat der Bürgermeister lehnt diesen Gesetzesentwurf ab, was den Senat aber nicht die Bohne interessiert.
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG) Vom 7. Juli 2016
Viel „Spaß“ beim Lesen!