Was bringt uns das geplante neue Berliner Hundegesetz?

Nix Gutes! Aber schaut selbst:

Dem Hundehalter:

  • genereller Leinenzwang
  • Leinenpflichtbefreiung auf Antrag und Kosten
  • ungeklärte Sachkundenachweise/Hundeführerschein
  • Kosten für Prüfungen der Hundehalter
  • eine Beschränkung auf max. 4 Hunde gleichzeitig ausführen zu dürfen
  • weiterhin eine nicht haltbare Rasseliste
  • eine zentrale Hunde-Datenbank mit einer typischen deutschen Datensammelwut
  • Ausnahmegenehmigungen für Jäger, da dürfen Hunde nämlich ungestraft Wild hetzen und waidgerecht töten.

Dem Steuerzahler

  • in den ersten beiden Jahren Kosten in Höhe von ca. 1.528.990€
  • ab dem dritten Jahr jährlich 630.980€

Selbst der Rat der Bürgermeister lehnt diesen Gesetzesentwurf ab, was den Senat aber nicht die Bohne interessiert.

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG) Vom 7. Juli 2016
Viel „Spaß“ beim Lesen!


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