Berliner Hunderegister – überflüssig und Steuerverschwendung!

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Wir von der Bürgerinitiative Berliner Schnauzen e.V. bezweifeln die Sinnhaftigkeit des Hunderegisters Berlin und prüfen eine Klage. Das Register verursacht unnötige Kosten, die  letztendlich von allen Berliner Steuerzahlenden getragen werden müssen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen. Überflüssig und Steuerverschwendung sagen wir.

Es gibt einen Antrag der Fraktion der Freien Demokraten „Weg mit dem überflüssigen Hunderegister – Ressourcen für echte Verwaltungsaufgaben nutzen [PDF]“ (Drucksache 19/0098 12.01.2022)

Er wurde im Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz trotz den sehr guten Ausführung von Maybritt Kirschbaum (siehe Petition von Maybritt Kirchbaum bitte weiter unterschreiben! ) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Es wird jetzt auf die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Umweltschutz gewartet.

Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten. Fordern Sie sie auf, sich für die Abschaffung des Berliner Hunderegisters einzusetzen.
Nutzen Sie gerne dafür unsere Briefvorlage und die Email-Liste Abgeordnetenhaus Berlin-2022.

Das Berliner Hundegesetz vom 07. Juli 2016 schreibt unter § 11 die Einrichtung eines
Hunderegisters
vor. Seit dem 1. Januar 2022 werden alle Berliner Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde im Hunderegister Berlin zu registrieren. Mit der Registrierungspflicht kommen auch Kosten auf sie zu: je nach Anmeldungsart beim Register veranschlagen die Betreibenden dort eine Einmalzahlung in Höhe von 17,50 € oder 26,50 €.

Schon 2016 stellten wir fest, dass das Hundegesetz nichts Gutes bringt.  Wir schrieben damals in unserem Blogbeitrag „Was bringt uns das geplante neue Berliner Hundegesetz?“ von einer „zentralen Hunde-Datenbank mit einer typischen deutschen Datensammelwut“ die da kommen soll.

Allein die Anschaffungskosten der Software zu diesem Register erreicht eine Höhe von 109.760,00 EUR (zzgl. Umsatzsteuer). Der Berliner Senat rechnet mit einer Gewinn- und Wagnispauschale von jährlich 40.181,72 EUR (zzgl. Umsatzsteuer) für das administrative Führen des Registers des externen Anbieters GovConnect GmbH, für vier Jahre.
Quellen: Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tamara Lüdke (SPD) vom 10. Januar 2022
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 31. Januar 2022

In Niedersachsen besteht eine Registrierungspflicht in das Niedersächsische Hunderegister seit 2013 bei dem gleichen Anbieter (GovConnect GmbH). Die Erfahrungen in Niedersachsen lassen die Sinnhaftigkeit anzweifeln. Zwischen 2014 und 2016 gab es nur 6 Fälle bei denen Hunde mithilfe des Registers ihren Besitzern zugeordnet werden konnten. Ohne Hilfe des Hunderegisters fanden im gleichen Zeitraum in 1.623 Fällen die Tiere wieder Ihr Zuhause. Quelle: Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode, Drucksache 17/7199 „Welchen Nutzen hat das zentrale Hunderegister?“

Bereits durch TASSO und FindeFix, etc. gibt es private und zivilgesellschaftliche Alternativen, welche teilweise sogar besser vernetzt sind als behördliche Angebote.
Lesen Sie auch:
TASSO: Niedersächsische Hunderegister war ein Fehler
TASSO e.V. warnt: Niedersächsisches Hunderegister ist ein teurer Flop / Situation in Os | TASSO


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